Adoption und Pflegschaft

Adoption und Pflegschaft sind Möglichkeiten für Frauen, die ihr Leben mit einem Kind teilen möchten, für die eine eigene Schwangerschaft aber nicht so wichtig oder aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Sie nehmen ein bereits geborenes Kind, dessen leibliche Eltern es zeitweise oder dauerhaft nicht mehr versorgen wollen oder können, an Kindes Statt an.

Adoption als Single

Adoptionsbewerberinnen werden im Vorfeld auf ihre soziale, gesundheitliche, psychische und finanzielle Eignung überprüft, bevor sie sich in die Warteliste für ein Kind einreihen dürfen.

Inlandsadoption

Die Entscheidung über eine Adoption in Deutschland treffen die Vormundschaftsgerichte, die sich dabei auf die beratende und vermittelnde Arbeit der Jugendämter stützen. Rechtliche Grundlage ist das Adoptionsvermittlungsgesetz in der Fassung von 2002.

Da nur wenige Kinder vermittelt werden, sind die Wartezeiten lang und Ehepaare werden in der Regel bevorzugt. Der Altersunterschied zwischen Kind und Mutter soll den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zufolge maximal 40 Jahre betragen.

Auslandsadoption

Auslandsadoptionen werden, je nach Herkunftsland, über die Jugendämter oder über zugelassene Adoptionsvermittlungsagenturen in freier Trägerschaft vermittelt. Deutschland ist seit 2002 Vertragsstaat des „Haager Abkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“. Das Alter der aus dem Ausland vermittelten Kinder liegt meist bei mindestens zwei Jahren, da laut Haager Abkommen im Herkunftsland erst eine  „gebührende Prüfung der Unterbringungsmöglichkeiten für das Kind im Heimatstaat“ erfolgen muss, ehe das Kind ins Ausland vermittelt werden darf. Nicht alle Länder akzeptieren alleinstehende Bewerberinnen. Aktuell (Stand 2015) sind Adoptionen für Singlefrauen beispielsweise aus Bulgarien und Haiti möglich.

Aufnahme eines Pflegekindes als Single

Ein Pflegekind hat immer zwei Familien. Als Pflegemutter muss man sich bei der Erziehung regelmäßig mit dem Jugendamt und mit der Herkunftsfamilie absprechen und auch bereit sein, das Kind wieder gehen zu  lassen.

Pflegeeltern werden von den Jugendämtern finanziell unterstützt, so regelt es das Sozialgesetzbuch. Das Pflegegeld, dessen Höhe in den einzelnen Bundesländern variiert und jährlich neu festgelegt wird, dient der Deckung der Unterhaltskosten des Kindes und beinhaltet darüber hinaus einen Betrag für die Erziehungsleistung der Pflegeeltern. Für Kinder mit erhöhtem Förder- oder Pflegebedarf wird erhöhtes Pflegegeld gezahlt.

Dauerpflege

Ein Kind wird zur Dauerpflege vermittelt, wenn das Jugendamt einschätzt, dass eine Rückführung in die Herkunftsfamilie nicht mehr möglich sein wird. Meist verbleiben die Kinder bis zur Volljährigkeit in ihrer Pflegefamilie, oft erhalten die Pflegeeltern nach einigen Jahren sogar das Sorgerecht.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege wird auch als Krisenpflege bezeichnet. Für einen begrenzten Zeitraum wird ein Kind aus seiner in einer Krisensituation steckenden Familie herausgenommen und geht zurück, sobald sich die Situation dort wieder stabilisiert hat. Bei einer Kurzzeitpflegschaft ist eine baldige Trennung vorprogrammiert. Für Frauen mit Kinderwunsch und dem Traum von einer langfristig stabilen Familie ist eine Kurzzeitpflege deshalb meist nicht die Variante der Wahl.

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2 Gedanken zu „Adoption und Pflegschaft“

    1. Leider nein. Das liegt vor allem daran, dass sich die rechtliche Lage in den einzelnen Ländern immer wieder ändert. Aktuelle Informationen am besten telefonisch bei der Zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes in Ihrem Bundesland erfragen, die Mitarbeiter*innen sind normalerweise sehr kooperativ. Die Adressen und nützliche Hinweise finden sich auf der Seite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption:
      https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZAA/BZAA_node.html
      In der Zentralen Adoptionsstelle wird Ihnen auch gesagt, ob Sie für das Land Ihrer Wahl über eine Vermittlungsagentur in freier Trägerschaft oder direkt über das Jugendamt gehen müssen.

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Wenn Singlefrauen Familien gründen